Indien: Kinderarbeit beenden

Zukunft statt Ausbeutung
Sunita und Sarita wurden aus Kinderarbeit befreit. Heute gehen sie zur Schule – dank der Hilfe von Sr. Subeshna und Ihrer Spende.
Kinder werden oft unter falschen Versprechungen in ausbeuterische Arbeit gezwungen. Sr. Subeshna hat bereits hunderte Kinder befreit. Helfen Sie mit, diesen Weg weiterzugehen – Tag für Tag.
Sunita und Sarita waren noch kleine Mädchen, als sie ihrer Kindheit beraubt wurden – zum Arbeiten geschickt und ausgebeutet auf Teeplantagen und in Hotels. Die soziale Ungleichheit im ostindischen Kalimpong ist enorm: Während einige Kinder Eliteschulen besuchen, leben andere in tiefster Armut. Viele von ihnen werden unter widrigsten Bedingungen ausgebeutet.
Sr. Subeshna Thapa und ihre Organisation „Bal Suraksha Abhiyan“ konnten Sarita und Sunita befreien. Im Kinderschutzzentrum fanden sie Schutz, Bildung und neue Hoffnung. Heute setzen sich beide selbst für Kinderrechte ein – mutig und voller Zuversicht.
Mit Ihrer Spende helfen Sie mit, Kinder vor Ausbeutung zu schützen und ihnen eine sichere Zukunft zu schenken.

„Das Schlimmste waren die Schläge, die ich bekam, weil ich nicht kochen konnte“, erinnert sich Sarita. Heute besucht sie die High School
Jeder Tag voll im Einsatz
In Kalimpong leben rund 60 % der Menschen unter der Armutsgrenze. Kinder wie Sunita und Sarita werden oft unter falschen Versprechungen in ausbeuterische Arbeit gezwungen. Die Organisation „Bal Suraksha Abhiyan“ kämpft an ihrer Seite – mit Rettungsaktionen, Aufklärung in den Dörfern, Kinderclubs und einem Kinderschutzzentrum. Sr. Subeshna hat bereits hunderte Kinder befreit. Helfen Sie mit, diesen Weg weiterzugehen – Tag für Tag.

Sr. Subeshna hat bereits hunderte Kinder befreit. Helfen Sie mit, diesen Weg weiterzugehen – Tag für Tag.
Ihre Spende verändert Leben
Kinderarbeit stoppen – gemeinsam Verantwortung übernehmen
Weltweit müssen Millionen Kinder unter gefährlichen, ausbeuterischen Bedingungen arbeiten – statt zur Schule zu gehen, zu spielen oder einfach Kind zu sein. Sie schuften auf Plantagen, in Haushalten oder Fabriken, oft unter Zwang und ohne Schutz. Armut, fehlende Bildung und Ungleichheit treiben viele Familien dazu, ihre Kinder arbeiten zu lassen. Doch es gibt Wege aus dieser Ungerechtigkeit: Durch Bildungsangebote, Hilfe zur Selbsthilfe, rechtliche Unterstützung und starke Partner*innen vor Ort können Kinderrechte gestärkt und Ausbeutung verhindert werden. Die Kampagne Kinderarbeit stoppen setzt sich dieses Ziel, denn: Jeder von uns kann dazu beitragen, diese Kinder zu schützen.
Fakten und Hintergründe
Was ist das Problem?
Laut Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) müssen 160 Mio. Kinder weltweit regelmäßig mehrere Stunden täglich arbeiten – davon 79 Mio. unter gefährlichen und ausbeuterischen Bedingungen. Sie hantieren beispielsweise auf Plantagen mit giftigen Pestiziden oder verwenden gefährliche Werkzeuge. Sehr oft verhindert die Arbeit der Kinder einen regelmäßigen Schulbesuch und schädigt in vielen Fällen die gesunde Entwicklung des Kindes.
Wir setzen uns dafür ein, ausbeuterische, gefährliche und schädliche Kinderarbeit zu stoppen.
Ist ausbeuterische Kinderarbeit nicht ohnehin verboten?
Ja, internationale Konventionen (z.B. UN-Kinderrechtskonvention, ILO-Konvention 182 gegen die schlimmsten Formen der Kinderarbeit) und nationale Gesetze vieler Länder verbieten ausbeuterische Kinderarbeit.
„Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes an, vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt und nicht zu einer Arbeit herangezogen zu werden, die Gefahren mit sich bringen, die Erziehung des Kindes behindern oder die Gesundheit des Kindes oder seine körperliche, geistige, seelische, sittliche oder soziale Entwicklung schädigen kann.“
(UN-Kinderrechtskonvention von 1989, Artikel 32)
In Österreich ist Kinderarbeit durch den Artikel 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern verboten. Trotzdem ist Kinderarbeit international nach wie vor ein weit verbreitetes Phänomen. Das hat auch etwas mit uns zu tun: österreichische Unternehmen bieten (wissentlich oder unwissentlich) importierte Produkte an, die mit Kinderarbeit hergestellt wurden. Kinderarbeit darf nicht als isoliertes Problem gesehen und angegangen werden. So ist es etwa essenziell daran zu arbeiten, dass Familien ein ausreichendes Einkommen haben, um Kindern einen Schulbesuch zu ermöglichen. Die von der Staatengemeinschaft im Jahr 2015 beschlossene Agenda 2030 mit den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung bietet einen exzellenten Referenzrahmen, um insgesamt voranzukommen. Es ist ein explizites Ziel (SDG 8.7), alle Formen von Kinderarbeit bis 2025 abzuschaffen. Diese Zielvorgabe wird offensichtlich verfehlt werden. Umso wichtiger ist es, dass die Bemühungen nun intensiviert werden. Auch Österreich hat diesbezüglich eine Verantwortung und soll aktiv werden.
Es mangelt nicht an allgemeinen Verboten und Absichtserklärungen, jedoch an effektiven Maßnahmen zur Beendigung von ausbeuterischer Kinderarbeit. Es ist höchste Zeit, aktiv zu werden!
Sorgfaltsmaßnahmen in Lieferketten - was ist das?
Menschenrechtliche Sorgfaltsmaßnahmen (Human Rights Due Diligence) wurden durch die Arbeit des ehemaligen UN-Sonderberichterstatters zu Wirtschaft und Menschenrechten, John Ruggie, zu einem anerkannten internationalen Standard. Es geht dabei darum, dass Unternehmen Verantwortung haben, die international anerkannten Menschenrechte zu achten. Diese Verantwortung erstreckt sich auch auf die internationalen Liefer- und Wertschöpfungsketten von Unternehmen.
Wie diese Verantwortung konkret aussieht, bestimmt sich durch das Wirken und den möglichen Einfluss eines Unternehmens und endet nicht an den engen Grenzen der Unternehmensstruktur. Vielmehr ist es notwendig, dass Unternehmen auch Verantwortung für indirektes Wirken im Rahmen ihrer Tochter- und Zulieferunternehmen übernehmen. Dafür sollen sie ein menschenrechtliches Risikomanagementsystem etablieren. Ein solches muss die tatsächlichen und möglichen menschenrechtlichen Auswirkungen ihrer unternehmerischen Tätigkeiten auch in ihren Wert- und Zulieferketten abschätzen, wenn nötig Maßnahmen zur Vermeidung der festgestellten Risiken ergreifen und transparent darüber berichten.
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat eine Reihe von Leitfäden zur Umsetzung sektorspezifischer Sorgfaltspflichten vorgelegt, um diese für Unternehmen praktisch handhabbar zu machen. Es gibt auch einschlägige Empfehlungen zur Beendigung von Kinderarbeit. Die OECD ist überzeugt, dass sich Unternehmen mit hohen Standards auch einen Wettbewerbsvorteil sichern.
Die bisher auf Freiwilligkeit beruhenden Konzepte wurden durch die europäische Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) im Jahr 2024 verbindlich gemacht und sollen so zu einem gemeinsamen Standard für alle Unternehmen werden. Die Richtlinie sieht menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten für große Unternehmen vor und muss von den EU-Mitgliedsstaaten bis zum 26.7.2026 ins nationale Recht umgesetzt werden. Leider gibt es derzeit Bestrebungen, die Anwendung der Richtlinie zu verschieben und sie inhaltlich massiv zu entschärfen.
Durch die verpflichtende Etablierung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten im unternehmerischen Kerngeschäft, entsteht bei allen Akteur*innen in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten Druck zum Handeln und zu mehr Transparenz. So wird auch wirkungsvoll gegen ausbeuterische Kinderarbeit vorgegangen. Die europäische Lieferkettenrichtlinie ist dabei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Eine Verschiebung oder Aufweichung der Richtlinie wäre sehr kontraproduktiv.
Ein Lieferkettengesetz, das gegen Kinderarbeit wirkt
Die EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) wurde nach langen Verhandlungen am 24.5.2024 beschlossen und ist seit Juli 2024 in Kraft. Da es sich um eine Richtlinie handelt, müssen die EU-Mitgliedsstaaten sie mit eigenen nationalen Gesetzen umsetzen. Österreich hat somit bis 26.7.2026 Zeit, sich ein eigenes Lieferkettengesetz zu geben.
Damit das Gesetz wirkungsvoll gegen ausbeuterische Kinderarbeit und andere gravierenden Menschenrechtsverletzungen wirkt, sollte nun rasch mit einer durchdachten, ambitionierten und konsequenten Umsetzung begonnen werden. Die europäische Richtlinie legt Mindeststandards fest, den Mitgliedsstaaten steht es aber in vielen Bereichen offen, weitergehende Regeln einzuführen.
Leider gibt es derzeit massiven Druck seitens der Wirtschaftsverbände, die Umsetzung der Richtlinie zu verzögern und in vielen Punkten deutlich abzuschwächen. Die Europäische Kommission ist bereits eingeknickt und hat am 26.2.2025 einen entsprechenden Vorschlag präsentiert (Omnibus I). Die Ankündigung der Kommission war, die europäische Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und dafür Regeln für Unternehmen zu vereinfachen und zu entbürokratisieren. Tatsächlich wird aber eine massive inhaltliche Beschneidung von zentralen Bestimmungen vorgeschlagen, welche die Wirksamkeit der Richtlinie gefährden. So sollen etwa die Sorgfaltspflichten mit wenigen Ausnahmen auf direkte Geschäftspartner*innen eingeschränkt werden. Ausbeuterische Kinderarbeit findet aber meist am Beginn von globalen Lieferketten statt und wäre damit grundsätzlich nicht im Fokus. Nur wenn konkrete Verdachtsfälle gemeldet werden, müssten die Unternehmen Prüfungen durchführen. Maßnahmen müssten auch nicht mehr – wie in der derzeit gültigen Richtlinie vorgesehen – jährlich, sondern nur noch alle fünf Jahre überprüft werden. Eine weitere massive Verschlechterung wäre, dass gemäß den vorgeschlagenen Änderungen, Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften nicht mehr als Anspruchsgruppen definiert sein sollen. Somit müssten diese dann nicht mehr in Konsultationen einbezogen werden. Auch die Möglichkeiten zur Klage dieser zivilgesellschaftlichen Akteur*innen im Interesse von Betroffenen würde gestrichen. Es sind aber gerade diese Institutionen oder Organisationen, die Unterstützung anbieten können, wenn Menschen und Umwelt Schaden zugefügt wird. Eine zentrale Errungenschaft der Richtlinie, nämlich eine EU-weit harmonisierte zivilrechtliche Haftung, soll – geht es nach der Kommission – ebenfalls fallen. Das würde die Rechtsposition von Geschädigten im Globalen Süden und damit den Opferschutz massiv verschlechtern. Vorgeschlagen ist auch eine Vollharmonisierung in vielen wichtigen Punkten. Das hieße, dass einzelne Staaten keine weitreichenderen und strengeren Bestimmungen erlassen dürften, als in der Richtlinie vorgesehen. Ein bereits bestehendes Gesetz in Frankreich müsste demzufolge abgeschwächt werden.
Als Initiative „Kinderarbeit stoppen!“ sind wir klar gegen die geplante Verwässerung und Verschiebung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD). Wir fordern die österreichische Bundesregierung auf, dem sogenannten Omnibus-Paket in den Ratsverhandlungen nicht zuzustimmen. Es braucht eine ambitionierte und durchdachte nationale Umsetzung der Richtlinie! Der Schutz von Kinder- und Menschenrechten sowie der Umwelt darf nicht unter dem Vorwand des Bürokratieabbaus ausgehöhlt werden.
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