UN Resolution schützt Rechte von Kleinbäuer*innen
Rechte von Kleinbauern und Kleinbäuerinnen, Foto: Krasnyi/Brikci-Nigassa
Wichtiger Schritt im Kampf gegen die Agrarindustrie
Die UN-Generalversammlung hat am 17.12.2018 die UN-Deklaration über die Rechte von Kleinbäuer*innen mit überwältigender Mehrheit angenommen. Für die Dreikönigsaktion ist dies ein historischer Schritt zur Bekämpfung des weltweiten Hungers und gegen die Diskriminierung von Kleinbäuerinnen und –bauern weltweit.
Ein historischer Schritt für Kleinbauern und -bäuerinnen weltweit
Die UN-Generalversammlung hat am 17.12.2018 die UN-Deklaration über die Rechte von Kleinbauern und -bäuerinnen (UNDROP) mit überwältigender Mehrheit angenommen. Für die Dreikönigsaktion/Jungschar war die Annahme der langjährigen Forderung nach einer Resolution ein historischer Schritt zur Bekämpfung des weltweiten Hungers. Mit der UN-Erklärung werden weltweit Kleinbauernfamilien zum Beispiel besser gegenüber den Interessen großer Agrarkonzerne geschützt.
Die UN-Erklärung bündelt eine Vielzahl von Rechten: Das Recht auf Land und andere natürliche Ressourcen; auf Saatgut und Biodiversität; auf Souveränität bei Entscheidungen über ihre wirtschaftlichen Ziele und Ernährungsweisen; auf Leben, Freiheit, Unversehrtheit, Arbeit und vieles mehr.
Das internationale Recht auf Nahrung ist bereits verabschiedet worden. Was fehlt, ist die internationale und die nationale Umsetzung.
Das Recht auf Nahrung wurde bereits in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Jahr 1948 festgeschrieben. Dieses Recht wurde im WSK Pakt, in der UN Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau und in der Kinderrechtskonvention normiert. Mit der UNDROP wurde dieses Recht weiterhin konkretisiert, um die Lebensumstände und die Bedürfnisse der KleinbäuerInnen/Pastoralisten/Fischer etc. und der Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten, zu berücksichtigen. Die Texte der Deklaration wurden unter Mitwirkung der Kleinbauern und -bäuerinnen weltweit verhandelt und bieten Lösungen, um ihre Rechte zu stärken. Obwohl die Deklaration mit einer Mehrheit verabschiedet wurde, fehlt es immer noch an effektiven Implementierungsmechanismen.
Der Weg zur Umsetzung
Die UNDROP wurde als Deklaration verabschiedet und ist Teil des internationalen Rechts. Die UN Mitgliedstaaten sind somit verpflichtet nach Treu und Glauben die Deklaration umzusetzen. Die Deklaration wird aber in der Praxis leider kaum angewendet. Um eine effektive Umsetzung zu ermöglichen, müssen die Staaten die Deklaration in die nationale Sprache übersetzen und verbreiten. Sie müssen nationale Gesetze im Einklang mit der Deklaration erlassen. Da die UNDROP auch subjektive individuelle Rechte beinhalten, müssen Betroffenen die Möglichkeit haben sich auf ihre Rechte zu berufen. Staaten haben eine Pflicht, diese Rechte zu achten, zu schützen und zu gewährleisten. Auf Internationaler Ebene brauchen wir die Möglichkeit, die Implementierung der Deklaration zu prüfen und nach Bedarf die Implementierungsschritte zu verbessern.
Internationale Vernetzung
Die Dreikönigsaktion/Jungschar hat sich mit anderen Nichtregierungsorganisationen aus Afrika, Asien, Europa und Lateinamerika zu einem internationalen Konsortium zusammengeschlossen, welches konkrete Schritte zur Umsetzung von UNDROP zum Ziel hat. Kleinbauern und -bäuerinnen, ihre Familien und Gemeinschaften sollen über das Instrument informiert und dabei begleitet werden ihre politischen Ziele zu vertreten. Die Dreikönigsaktion/Jungschar wird dabei ein besonderes Augenmerk auf Kinder und Jugendliche aus der kleinbäuerlichen Gemeinschaften richten. Durch partizipative Methoden entwickeln Kinder und Jugendlichen eine eigene Perspektive, die dann im Sinne der Generationengerechtigkeit an relevante politische Entscheidungsträger*innen herangetragen werden kann.
UN Menschenrechtsrat
Wichtig ist, dass es im UN-Menschenrechtsrat mehr Ressourcen für die Beobachtung und Behandlung von Menschenrechtsverletzungen gegen UNDROP gibt. Gemeinsam mit unseren Partner*innen fordern wir daher eine*n Sonderberichterstatter*in für UNDROP oder ein ähnliches Sonderverfahren, durch welches ein Monitoring von UN-Mitgliedsstaaten stattfinden kann. Weiterhin fordern wir die Einrichtung eines Fonds, aus denen eine stärkere Beteiligung von Kleinbauernfamilien an UN-Gremien finanziert werden kann, denn sie haben bisher kaum die Möglichkeit an für sie relevanten internationalen Verhandlungen teilzunehmen und werden entsprechend zu wenig gehört.
Damit die Resolution ihre Wirkung entfalten kann, braucht es weitere Schritte zu ihrer Umsetzung: Staaten sollten Gesetze und Programme schaffen, um die Rechte von Kleinbauern und -bäuerinnen umzusetzen. Institutionen wie die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen, der Welternährungsausschuss oder der Internationale Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung sollten die Deklaration in ihren Programmen aufnehmen und kleinbäuerliche Landwirtschaft entsprechend unterstützen.
Kleinbauern und -bäuerinnen ernähren die Welt
Obwohl weltweit im Durchschnitt genug Lebensmittel produziert werden, sind Hunger und Armut für eine wachsende Zahl an Menschen trauriger Alltag. COVID-19 hat diese Situation stark verschärft. Welternährung ist eine Frage der Gerechtigkeit, der Verteilung und der Art und Weise, wie Lebensmittel produziert werden. Vor allem müssen die Lösungen für diejenigen passen, die dort Nahrung produzieren, wo sie zukünftig im Zuge von Klimawandel besonders dringend nötig ist – im Globalen Süden. Industrielle Landwirtschaft ist hier häufig ein Teil des Problems: Viele Kleinbauernfamilien sind abhängig von Saatgutfirmen, von Krediten oder werden durch landwirtschaftliche Großprojekte verdrängt. Papst Franziskus spricht von einer ‘Kommerzialisierung' der Lebensmittel.
Überall auf der Welt führt dies dazu, dass Kleinbauernfamilien ihre Höfe aufgeben müssen. Doch Kleinbäuerinnen und Kleinbauern sind das Rückgrat der Nahrungsmittelproduktion. Durch große Vielfalt im Anbau und der Nutzung natürlicher Kreisläufe von Ökosystemen sind Kleinbauern und -bäuerinnen Bewahrer*innen der Umwelt und Biodiversität. Aufgrund ihrer intensiveren Arbeitskraft pro Fläche können sie zudem produktiver sein als viele Monokulturen.
Jeder Mensch hat ein Recht auf gutes Essen! Eine ausreichende und gute Ernährung braucht Vielfalt vom Acker bis auf den Teller. Wir fordern eine Agrarpolitik, die nicht die Profite im Blick haben darf. Sie muss unsere Umwelt schützen, unser aller gesunde und vielfältige Ernährung gewährleisten und die Lebensgrundlagen unserer Bauern und Bäuerinnen bewahren.