Dreikönigsaktion begrüßt Vorschlag für EU-Sorgfaltspflichtgesetz
EU-Justizkommissar Reynders kündigt ein europäisches Sorgfaltspflichtgesetz für Menschenrechts- und Umweltschutz in globalen Lieferketten an. Die Dreikönigsaktion fordert, dass Österreich diese Initiative unterstützt, um ausbeuterische Kinderarbeit und andere Menschenrechtsverletzungen in globalen Lieferketten wirksam zu bekämpfen.
Brüssel/Wien: In einem öffentlichen Online-Seminar des EU-Parlaments stellte der EU-Kommissar für Justiz und Rechtstaatlichkeit, Didier Reynders, am 29.04. die Ergebnisse einer von der EU-Kommission in Auftrag gegebenen Studie zu Sorgfaltspflichten in Lieferketten vor. Das Ergebnis ist sehr eindeutig: freiwillige Handlungsempfehlungen an Unternehmen führen nicht im notwendigen Maße zu mehr Klima- und Menschenrechtsschutz. Verbindliche Regeln für Unternehmen sind unumgänglich. Kommissar Reynders kündigte deshalb für 2021 einen Gesetzesentwurf für ein europäisches Sorgfaltspflichtengesetz an. Dieses soll Unternehmen zur Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren Wertschöpfungsketten verpflichten und rechtliche Sanktionen bei Verstößen vorsehen sowie Klagemöglichkeiten für Betroffene enthalten. „Eine Regulierung ohne Sanktionen ist keine Regulierung“, ließ Reynders aufhören. Das Gesetz müsse Teil des Green Deal der Europäischen Union und leitend für den Wideraufbau der Wirtschaft nach der Corona-Krise sein.
Die Dreikönigsaktion begrüßt dieses Vorhaben der EU-Kommission. „Seit vielen Jahrzehnten sind wir in Ländern aktiv, in denen globale Lieferketten beginnen. Kinder müssen auf Kakao-Plantagen Westafrikas schuften, giftiger Bergwerksschlamm riss in Brasilien ganze Dörfer mit, indigene Gemeinschaften werden für Soja-Anbau von ihrem angestammten Land vertrieben. Eines haben all diese Fälle gemeinsam: Die Produkte gehen auch nach Europa, und Geschädigte haben wenig Chance auf Gerechtigkeit. Bindende Sorgfaltspflichten wären ein wirkungsvolles Mittel, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in unseren Schwerpunktländern zu stoppen,“ betont Jakob Mayerhofer-Wieser, Geschäftsführer der Dreikönigsaktion der Katholischen Jungschar.
Die gesetzlich bindende Verankerung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten ist eine zentrale Forderung der Initiative „Kinderarbeit stoppen!“. „Die Corona-Krise hat globale Lieferketten ins Rampenlicht gerückt. Diese besser, d.h. vor allem transparenter und verantwortungsvoller zu organisieren, ist das Gebot der Stunde. Die EU-Kommission setzt die Segel und nimmt Kurs auf mehr Verantwortung in globalen Lieferketten. Die österreichische Bundesregierung hat sich in ihrem Regierungsübereinkommen zum Kampf gegen ausbeuterische Kinderarbeit und zu internationalem Menschenrechtrechtsschutz bekannt. Es liegt nun an ihr, an Bord zu gehen und den Vorstoß von Kommissar Reynders aktiv zu unterstützen. Gerade dem Land, das dzt. den Vorsitz im UN-Menschenrat innehat, würde das besonders gut anstehen“, so der Appell von Mayerhofer-Wieser.
- Die genannte Studie „Study on due diligence requirements through the supply chain”
- Aufzeichnung des genannten Online-Seminars der Arbeitsgruppe „Responsible Business Conduct“ des Europäischen Parlaments
- Bericht zur Ankündigung von Justiz-Kommissars Didier Reynders
- Die österreichische Initiative „Kinderbeit stoppen!“
- Österreich hat derzeit keine verpflichtende Sorgfaltspflichtregelung für globale Lieferketten, wie sie etwa mit „Devoir de Vigilance“ in Frankreich oder in Hinblick auf die Verhinderung von ausbeuterischer Kinderarbeit mit dem „Wet zorgpflicht kinderarbeid“ in den Niederlanden geschaffen wurden. Österreich ist zudem im Verzug mit der Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte zur nationalen Umsetzung der entsprechenden UN-Leitprinzipien.