Ja, die Spenden können steuerlich abgesetzt werden.
Lohn- oder Einkommenssteuerpflichtige können also mehr spenden, ohne mehr Geld auszugeben, weil ein Teil als Steuergutschrift retour kommt! Dafür brauchen wir Ihren vollständigen Namen (lt. Zentrales Melderegister) und Ihr Geburtsdatum.
Wenn Sie Ihre Spende über die Arbeitnehmerveranlagung oder die Einkommenssteuererklärung geltend machen wollen, tragen Sie sich bitte beim Besuch der Sternsingen-Kinder in die mitgeführte Spendenliste ein. Die Daten werden dann von der Dreikönigsaktion direkt an das Finanzamt übermittelt. Ebenso ist das bei Spenden via Erlagschein oder Onlinespenden möglich.
Übrigens: Firmenspenden werden anders behandelt, da gibt es nach wie vor die Spendenbestätigung. Sie haben sich beim Besuch der Sternsingen-Kinder in die Spendenliste eingetragen. Sobald die Liste an die Dreikönigsaktion übermittelt wurde, erhalten Sie die Bestätigung von uns automatisch zugeschickt, üblicherweise erfolgt dies innerhalb des ersten Quartals. Sollten Sie Online- oder per Erlagschein gespendet haben, fordern Sie diese bei unserer Spender*innen-Betreuerin Claudia Herzog an.
Alle Infos zur Spendenabsetzbarkeit